Wohnungswechsel, Umzug

Wechselt der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung seine Wohnung, behält er auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Behält der Versicherungsnehmer gleichzeitig die bisherige Wohnung bei, gilt der Versicherungsschutz nur in der Wohnung, die er überwiegend nutzt. Während des Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Spätestens zwei Monate nach dem Umzug erlischt jedoch der Versicherungsschutz in der alten Wohnung. Bei einem Umzug ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz wegen Risikowegfall. Nach einem Wohnungswechsel muss der Versicherungsnehmer spätestens nach zwei Wochen dem Versicherer die neue Anschrift und die Quadratmeterzahl der Wohnung angeben. Möglicherweise muss dann - bei Umzug in einen anderen Ort - auch der Prämiensatz vom Versicherer geändert werden, da in der neuen Region evtl. ein anderer Prämiensatz gilt. Bei einer Prämienerhöhung um mehr als 5 % pro Versicherungsperiode kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die erhöhte Prämie erfolgen. Die Versicherungsgesellschaft kann dann nur zeitanteilig eine Prämie verlangen.