Versicherungssummen in der Haftpflicht

Im Versicherungsrecht wird der Betrag als Versicherungssumme bezeichnet, der im Höchstfall durch den Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer gedeckt ist. Die Bezeichnung als Versicherungssumme variiert je nachdem, ob es sich um eine Schadenversicherung oder um eine Summenversicherung handelt.

Bei der Summenversicherung kommt es auf die tatsächliche Schadenshöhe nicht an, stattdessen gilt das Prinzip der sogenannten abstrakten Bedarfsdeckung. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme die vertragliche Leistung ist, die unter den jeweiligen Vertragsbedingungen erbracht wird. Bei der in der Summenversicherung zu leistendenVersicherungssumme handelt es sich um den Betrag, den der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu zahlen hat und der gegebenenfalls gestaffelt werden kann. Beispiele für die Summenversicherung sind die Erlebens- oder Todesfallsumme in der Lebensversicherung, die Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung oder die Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung.

Im Gegensatz dazu wird bei der Schadenversicherung die Versicherungsleistung an die Höhe des Schadens geknüpft. Insoweit gehört die Versicherungssumme in der Schadenversicherung neben der Höhe des Schadens und dem Versicherungswert zu den die Versicherungsleistung begrenzenden Faktoren. Das bedeutet, dass sie gleichbedeutend ist mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer Schadenersatz leistet. Das wesentliche Merkmal der Schadenversicherung ist, dass sie einen konkret messbaren und in Geld zu beziffernden Schaden ersetzt. Dabei kann es sich um die Zerstörung, um das Abhandenkommen oder um die Beschädigung von Sachen handeln, um eine Schädigung des Vermögens oder um die Verletzung oder sonstige Beeinträchtigung einer Person.
 
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