Versicherungsort

Versicherungsort in der Hausratversicherung ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur innerhalb dieses Versicherungsortes. Im Rahmen der Außenversicherung wird der Versicherungsschutz jedoch erweitert.

Zur Wohnung gehören ferner auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.

Es besteht auch Versicherungsschutz in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen genutzt wird. Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Hausgemeinschaftsräumen versichert.

Nicht zur Wohnung zählen Räume die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Diese sind damit im Rahmen der Hausratversicherung üblicherweise nicht mitversichert. Jedoch erweitern einige Hausratversicherer den Begriff des Versicherungsortes zwischenzeitlich auch auf reine Arbeitszimmer - auch im Rahmen eines Gewerbes genutzte Räume.

 

Wohnungswechsel - Änderung des Versicherungsortes

Wechselt der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung seine Wohnung und somit den Versicherungsort, behält er auch am neuen Versicherungsort den bisherigen Versicherungsschutz.
Während des Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz in beiden Versicherungsorten. Spätestens zwei Monate nach dem Umzug erlischt jedoch der Versicherungsschutz in der alten Wohnung. Vorraussetzung hierfür ist jedoch die rechtzeitige Meldung des neuen Versicherungsortes sowie des Umzugstermines an den Versicherer.

Bei einem Umzug ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz wegen Risikowegfall.

Nach einem Wohnungswechsel muss der Versicherungsnehmer spätestens nach zwei Wochen dem Versicherer die neue Anschrift und die Quadratmeterzahl der Wohnung angeben. Möglicherweise muss dann - bei Umzug in einen anderen Ort - auch der Prämiensatz vom Versicherer geändert werden, da in der neuen Region evtl. ein anderer Prämiensatz gilt.