Todesfallleistung in der Lebensversicherung

Diesen Hinweis ausblendenDie Todesfallleistung gehört zu den Leistungsarten der Lebensversicherung. Definiert wird die Leistung im Todesfall als die Versicherungssumme, die zur Auszahlung gelangt, wenn der Versicherungsnehmer vor dem eigentlichen Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrags verstirbt. Sie wird auch als Todesfallsumme oder Todesfallkapital bezeichnet.

Die Todesfallleistung bei der Risikolebensversicherung und bei der Kapitallebensversicherung

Beim Abschluss einer Lebensversicherung mit Todesfallleistung vereinbart der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer, dass im Falle seines Ablebens eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Sie setzt sich zusammen aus einem garantierten Betrag und den bis zu diesem Zeitpunkt vom Versicherungsunternehmen durch Zinsen und sonstige Renditen erwirtschafteten Überschüssen. Überschüsse gehören nicht zu den garantierten Leistungen einer Lebensversicherung.

Die Leistung einer Risikolebensversicherung ist ausschließlich auf die Todesfallleistung ausgerichtet. Das bedeutet, dass der Versicherer die Leistung an die Hinterbliebenen unter der Voraussetzung auszahlt, dass der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Versicherungsvertrags stirbt. Anderes gilt für die kapitalbildende Lebensversicherung, bei der der Todesfallschutz an die Absicherung für das Alter oder an bestimmte Lebenssituationen oder Ereignisse gekoppelt ist. Das bedeutet, dass eine Kapitallebensversicherung im Falle des Todes des Versicherungsnehmers die Hinterbliebenen finanziell absichert. Sie hat aber auch die Funktion, dass das angesparte Geld im Alter vom Versicherungsnehmer selbst als zusätzliche Rente verwendet werden kann.

Die Rahmenbedingungen der Leistung im Todesfall

Die Höhe der mit der Lebensversicherung vereinbarten Todesfallleistung kann vom Versicherten selbst festgelegt werden. Es gibt jedoch eine Grundregel, die Versicherungsnehmern bei einer realistischen Einschätzung hilft. Die Todesfallleistung sollte mindestens zwei Nettojahresgehälter des Hauptverdieners einer Familie umfassen, zu denen der Wert aufgenommener Kredite hinzugerechnet wird.

Die Todesfallleistung gehört zu den klassischen Merkmalen einer Lebensversicherung, die auch Teil anderer Versicherungsprodukte sein kann. Ein Beispiel ist die private Rentenversicherung, bei der sich die Leistung im Todesfall etwas anders gestaltet. Stirbt der Versicherungsnehmer vor dem Rentenauszahlungstermin, erhält der Begünstigte die bis dahin eingezahlten Beiträge und Gewinnanteile, was als Beitragsrückgewähr bezeichnet wird. Stirbt der Versicherungsnehmer in der Rentenphase, erhält die begünstigte Person die Rente für die Dauer der Rentengarantiezeit unter der Voraussetzung, dass eine Rentengarantiezeit tatsächlich vertraglich vereinbart wurde.