Schadenfall und Schadenregulierung

Ein Einbruch in der Wohnung, ein Feuerschaden oder der defekte Fernseher nach einem Gewitter - alle Schadenfälle sind meist ärgerlich. Damit die Hausratversicherung jedoch eine unkomplizierte Schadenregulierung durchführen kann, sind gewisse Dinge zu beachten.

Hat der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem Schaden genommen, so ist er verpflichtet alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die hierbei enstehenden zusätzlichen Kosten - sog. Schadenminderungskosten - ersetzt die Hausratversicherung im Rahmen des geltenden Versicherungsschutzes. Diese versicherten Kosten gelten für Maßnahmen, die, auch wenn sie erfolglos sind, der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens eingesetzt hat. Zum Beispiel Auslagen für Hilfspersonen, die bei einem Schadenfall geholfen haben, versicherte Sachen zu retten. Es müssen z.B. gestohlene Sparbücher oder Schecks bzw. Konten gesperrt werden. Hierzu gehört auch, dass defekte Türen oder Fenster zunächst notdürftig, aber relativ einbruchsicher repariert werden oder ein defektes Schloss umgehend ausgewechselt wird.

Neben dieser Schadenminderungspflicht muss der Schaden jedoch auch umgehend dem Versicherer angezeigt werden. Bei jedem Einbruch oder Raub ist die Polizei zu verständigen. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei und dem Versicherungsunternehmen ein vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände vorgelegt werden, nach Möglichkeit einschließlich der Rechnungen. Um damit nicht erst im Schadensfall mit der Auflistung beginnen zu müssen, empfiehlt sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates beschrieben sind. Fotos und Rechnungen sollten diese Sammlung ergänzen.

Man sollte auch beachten, dass die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden. Selbstverständlich ist jeder Schaden nach Kenntnisnahme dem Versicherungsunternehmen umgehend schriftlich zu melden. Nutzen Sie hierzu unser Schadenmeldeformular.
Der Versicherer kann zur Aufklärung der Schadenursache alle notwendigen Auskünfte verlangen.

Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, sollte man sich Expertisen beschaffen. Ist bei der Prämienberechnung die Formel "Quadratmeter Wohnfläche x Euro 650,--"angewandt worden, ist i.d.R. sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, der Hausratversicherer prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Versicherungssumme versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Die Hausratversicherung ersetzt dann den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe, allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.

Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.