Öltank Haftpflichtversicherung

Besitzer von Öltanks haften, wenn der Grund und Boden durch Öl verunreinigt wird. Deshalb sollten Besitzer von Öltanks sich unbedingt gegen die Risiken, die mit dem Betrieb des Öltanks im Verbindung stehen, mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützen.

Umweltschäden gehören mit zu den kostenintensivsten Schäden. Im Allgemeinen ist durchaus Jedem bekannt, dass bereits ein Liter Öl in der Lage ist, bis zu einer Million Liter Wasser zu verseuchen. Dieses Risiko und die damit verbundenen Konsequenzen werden jedoch nicht selten unterschätzt.

Weder die Garantieerklärungen des Öltankherstellers noch alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen können wirksam vor dieser Haftungsverpflichtung schützen. Um schadenersatzpflichtig zu sein, muss auch keinesfalls ein Verschulden vorliegen. Es gilt das gesetzliche Verursacherprinzip.

Zudem ist die dem Tankinhaber nach § 22 WHG aufgebürdete Haftung ist viel strenger. Jeder Tankinhaber haftet bei einem Gewässerschaden auch ohne Verschulden. Man spricht hier von der so genannten Gefährdungshaftung.

Für Öltankbesitzer bedeutet dies: Wird z.B. das Erdreich oder ein Gewässer durch auslaufendes Heizöl verschmutzt und der Haftungsfall tritt ein, dann muß der Öltankbesitzer für alle Schadenbeseitigungs-Maßnahmen aufkommen, die zur Behebung des Schadens notwendig sind. Dabei können sich die Maßnahmen zur Beseitigung des Umweltschadens über Jahre andauern und sind nicht immer nur mit dem Abtragen der oberen Erdschicht beendet.

Für Versicherungsnehmer, die in ihrem eigenen Einfamilienhaus wohnen und einen Öltank betreiben, ist aus diesem Grund in vielen Tarifen bereits die Absicherung gegen derartige Schäden versichert. Auf Grund der vielfältigen Regelungen in den Versicherungsverträgen, sollte jedoch zur Sicherheit und zur Vorbeugung böser Überraschungen, das "Kleingedruckte" ggf. genau gelesen werden. Insbesondere findet man hinsichtlich des versicherten Öltanks und dessen Fassungsvermögens Begrenzungen in den Tarifen vor.

Die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung, oder auch Öltank-Haftpflicht, kann als Einzelvertrag abgeschlossen werden. Dies ist jedoch keine übliche Vorsorge in diesem Bereich. Vielmehr besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit, für dieses Risiko gleichzeitig Vorsorge über eine Privathaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundstückshaftpflicht zu betreiben.

Wer einen Öltank im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit betreibt, dem empfehlen wir, den Einschluss in die Betriebshaftpflicht zu prüfen. In diesem Falle besteht über die Privathaftpflicht kein Versicherungsschutz.

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