Garantierter Rentenfaktor – wichtiges Merkmakl einer jeden fondsgebundenen Rentenversicherung

Die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt, die staatlichen Rentenkassen werden nicht voller und damit wächst auch die Notwenidigkeit eigenständig Altersvorsorge zu betreiben. Früher wurde die kapitalbildende Rentenversicherung favorisiert. Hier wurde die lebenslange Altersrente durch die garantierte Monatsrente in den Rentenpolicen dargestellt.

Seit einigen Jahren stehen jedoch fondsgebundene Rentenversicherungen immer mehr in der Gunst der Kunden. Besteht doch im Rahmen der Anlage in entsprechende Investmentfonds die Chance auf höhere Renditen. Dabei kann der Kunde zwischenzeitlich aus einer Vielzahl an möglichen Investmentfonds auswählen.

Ein wichtiges Merkmal von fondsgebundenen Rentenversicherungen im Vergleich zur klassischen kapitalbildenden Rentenversicherung ist die fehlende garantierte Monatsrente. Versicherungskunden sollten deshalb auf einen hohen aktuellen Rentenfaktor der jeweiligen Gesellschaft achten. Dieser Faktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält. Nur wenige Gesellschaften garantieren diesen Rentenfakor bereits ab Vertragsabschluss. Die meisten Versicherer jedoch legen den Rentenfaktor erst zu Beginn der Rentenphase fest.

Beispiel:
Sinkt jedoch der Rentenfaktor – zum Beispiel von 39 auf 27 –, hat dies empfindliche Auswirkungen auf die Rente im Ruhestand. Bei einem angesparten Fondsvermögen von 200.000 Euro gäbe es in diesem Fall nicht mehr 780 Euro Monatsrente, sondern nur noch 540 Euro.

Auszug einiger Gesellschaften und deren Rentenfaktoren

Gesellschaft aktueller Rentenfaktor hiervon garantiert zum Rentenbeginn
Volksfürsorge 39,27 90%
Gothaer 39,54 88%
Volkswohlbund 38,89 88%
Allianz 39,23 keine oder eingeschränkte
WWK 38,45 keine oder eingeschränkte

Quelle: Volksfürsorge "Highlights 2008", LV-Win7.32 und Berechnungen des Versicherers

Dabei verzichten einige Versicherer, wie die Volksfürsorge, sogar auf die Treuhänderklausel, mit der viele Versicherer ihre Garantie einschränken. Diese Treuhänderklausel besagt,dass sich bei Änderung von Rahmenbedingungen, wie die Sterbetafel, der Rentenfaktor gesenkt werden kann.

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