Erhöhte Versicherungssummen in der KFZ Versicherung

Der Gesetzgeber hat die Höchsthaftungssummen für die Gefährdungshaftung gem. §12 StVG deutlich erhöht. Sie betragen jetzt:

Für Personenschäden 5 Mio Euro (bisher 0,6 Mio Euro max. 3 Mio Euro)
Für Sachschäden 1 Mio Euro (bisher 0,3 Mio Euro)

Bei Gefahrguttransporten sind ie Höchsthaftungssummen im Rahmen der Gefährdungshaftung auf 10 Mio Euro (bisher 6 Mio Euro) erhöht worden.

Diese neuen Höchsthaftungssummen gelten für alle Fahrzeuge. Auch für Fahrzeuge, die weder den Vorschriften des Zulassungsverfahrens noch der KH-Versicherungspflicht unterliegen. Hierzu gehören unter anderem die Halter von

Die Mindestdeckungssummen in der KFZ Haftpflicht sind erhöht worden auf
Personenschäden 7,5 Mio Euro (bisher 2,5 Mio Euro, max. 7,5 Mio Euro)
Sachschäden 1 Mio Euro (bisher 0.5 Mio Euro)
Vermögenschäden 50 000 Euro

Diese neuen Mindestdeckungssummen liegen all den KH Bestandsverträgen automatisch zugrunde.


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