Leibrente

Eine Leibrente bezeichnet eine private Rentenversicherung, mit der zusätzlich für das Leben im Alter vorgesorgt werden kann. Dabei wird das eingezahlte Kapital von der Versicherungsgesellschaft in eine Rente umwandelt.

Die besonderen Merkmale der Leibrentenversicherung

Die Besonderheit einer Leibrente oder Leibrentenversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer entweder eine Einmalzahlung regelmäßige Zahlungen leistet. Wie hoch die Leibrente im Ergebnis ausfällt, ist abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten, von der Vertragslaufzeit und davon, ob zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Die Konditionen der Versicherer variieren, sodass sich ein Vergleich auszahlt.

Die Bedeutung des Umwandlungssatzes und der erwirtschafteten Rendite

Für die Umwandlung des Kapitals in eine Rente wird ein Umwandlungssatz berechnet. Er bestimmt die Höhe der Rente, die die Summe ist aus einem garantierten Teil und einem Bonusteil. Die Auszahlung des Bonusteils ist abhängig von der finanziellen Lage des Versicherungsunternehmens. Die aus dem Umwandlungssatz errechnete Leibrente wird bis zum Lebensende an den Versicherungsnehmer ausbezahlt und zwar auch dann, wenn das angesparte Vermögen theoretisch schon verbraucht wäre. Insoweit versichert eine Leibrentenversicherung das Langleberisiko, sodass derjenige, der lange lebt, mehr Kapital erhält als Personen, die früh versterben.

Die unterschiedlichen Formen der Leibrentenversicherung

Ein Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen mehreren Varianten.

  • Eine Leibrente kann sofort beginnen oder aufgeschoben werden. Die Sofortrente basiert auf einer Einmalzahlung, deren Auszahlung sofort beginnt. Aufgeschoben bedeutet, dass das durch regelmäßige Beitragszahlungen angesparte Kapital bis zur ersten Rentenauszahlung steuerfrei verzinst wird. Die Auszahlung erfolgt mit Eintritt des Versicherungsnehmers in das Rentenalter und findet in einem monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Rhythmus statt.
  • Der Versicherungsnehmer kann außerdem eine Leibrentenversicherung mit Beitragsrückgewähr abschließen. Sofern der Versicherungsnehmer zu einem frühen Zeitpunkt verstirbt, geht der verbleibende Restbetrag aus der Leibrentenversicherung auf die Erben über. Die Rückgewähr wird durch eine Kürzung der Leibrente finanziert.
  • Wird keine Beitragsrückgewähr vereinbart, fällt das angesparte Kapital, beispielsweise bei einem frühen Ableben des Versicherungsnehmers, an die Versicherungsgesellschaft zurück.
  • Darüber hinaus kann auch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Stirbt der Versicherungsnehmer kurz nach Erreichen des Rentenalters wird die Leibrente für die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit an die Erben ausgezahlt. Auch diese Vereinbarung lässt sich der Versicherer entsprechend vergüten.