KFZ-Vertragsrechtsschutz

Der Kfz-Vertragsrechtsschutz ist als Leistungsbaustein nur im Verkehrsbereich Rechtsschutz zu finden.

Der Leistungsumfang im Kfz-Vertragsrechtsschutz

Der Kfz-Vertragsrechtsschutz bietet Versicherungsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kfz-Verträgen, wozu auch die entsprechenden Versicherungsverträge gehören. Außerdem besteht Versicherungsschutz aus dinglichen Rechten an Fahrzeugen. Dabei kann es sich um Rechtsstreitigkeiten handeln, bei denen es um die Beseitigung von Mängeln aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag geht. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Gegenstand des Rechtsstreits eine Kfz-Reparatur, ein Autokauf oder das Anmieten eines Fahrzeugs sind. Versicherungsschutz genießen auch alle rechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen es um Konflikte mit dem eigenen Kfz-Versicherer geht.

Beispielfälle aus dem Kfz-Vertragsrechtsschutz

Im Kfz-Vertragsrechtsschutz versicherte Personen sind der Eigentümer, der Halter, der Fahrer, der Mieter oder der Erwerber eines Kraftfahrzeugs. Wer ein Auto kauft, schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag. Aus diesem Vertragsverhältnis können rechtliche Probleme entstehen, wenn das Fahrzeug Mängel oder Manipulationen aufweist und der Käufer es deshalb an den Verkäufer zurückgeben möchte. Dazu kann eine Manipulation des Tachometers ebenso gehören wie ein frisierter Unfallwagen.

Typische Probleme beim Mieten eines Fahrzeugs können sich daraus ergeben, dass die Verleihstation bei Rückgabe des Fahrzeugs angebliche Mängel geltend macht oder einen wesentlich höheren Mietpreis als den zuvor vereinbarten verlangt. Problematisch kann auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag sein, der rechtlich bindend ist, denn das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) schreibt nicht zwingend die Schriftlichkeit für Verträge vor. Dennoch ist es ratsam, immer einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Ansonsten wird es schwierig, zum Beispiel Mängel geltend zu machen und zu beweisen, dass diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorgelegen haben.

Diese genannten Beispielfälle und weitere Sachverhalte sind im Kfz-Vertragsrechtsschutz versichert. Beim Kfz-Vertragsrechtsschutz handelt es sich um einen Versicherungsbaustein. Das bedeutet, dass er Teil einer anderen Rechtsschutzversicherung sein kann, was insbesondere für den Verkehrsrechtsschutz gilt.