Kapitalabfindung

Die Kapitalabfindung bezeichnet die einmalige Geldleistung zum Ende der Versicherungsdauer einer privaten Rentenversicherung an den Versicherungsnehmer. Als Kapitalabfindung wird auch die Entschädigung im Versicherungsfall bezeichnet, die an den Versicherungsvertrag genannten Bezugsberechtigten gezahlt wird. In der letztgenannten Variante löst die Kapitalzahlung alle weiteren Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ab.

Die Kapitalabfindung als Entscheidung für die Einmalzahlung

Bei einer privaten Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer bezüglich der Auszahlung der Versicherungssumme zwischen der Rentenzahlung in monatlichen Raten oder der Einmalzahlung wählen. Die Einmalzahlung ist die Kapitalabfindung, die auch Kapitalzahlung genannt wird. Eine Entscheidung zwischen beiden Varianten hat ein Versicherungsnehmer nur dann, wenn er bei Vertragsschluss mit dem Versicherer ein Kapitalwahlrecht vereinbart hat. Drei Monate vor Rentenbeginn muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, ob er die Rentenzahlung als Kapitalzahlung oder als monatliche Rente erhalten möchte.

Die steuerliche Behandlung der Kapitalabfindung

In welchem Umfang bei einer Kapitalabfindung Steuern zu zahlen sind, ist davon abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei privaten Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind Kapitalabfindungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt worden sind und dass der Versicherungsvertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Kapitalzahlung für das Finanzamt nicht von Interesse. Dieser Steuervorteil gilt allerdings nur für private Rentenversicherungen, in die regelmäßig Beitragszahlungen geleistet wurden, nicht jedoch für Verträge, in die ein Einmalbetrag eingezahlt wurde. Kapitalabfindungen aus privaten Rentenversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen der Steuerpflicht. Steuern gezahlt werden müssen auf die Hälfte des Ertragsanteils der ausgezahlten Summe.

Die Kapitalabfindung kann für die Versicherungsnehmer die richtige Entscheidung sein, die größere Investitionen tätigen möchten oder müssen. Auch der Gesundheitszustand kann die Entscheidung zugunsten einer Kapitalzahlung bekräftigen nämlich dann, wenn eine lange Lebensdauer beispielsweise wegen einer andauernden Erkrankung nicht zu erwarten ist. Versicherungsnehmer sollten einen bestehenden Vertrag oder vor einem Neuabschluss prüfen, ob in den Vertragsbedingungen ein Kapitalwahlrecht vorgesehen ist oder nicht.