Häufige Fragen zur .....versicherung

Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

Eines vorweg: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar.

1. Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz ist nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn im Privatrechtsschutz auch der sog. Arbeitsrechtsschutz mitversichert ist.
In diesem Falle stellt Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer gern eine Bescheinigung aus, aus der der steuerlich absetzbare Prämienanteil des Arbeitsrechtsschutzes hervor geht.

2. Verkehrsrechtsschutz
Auch der einzeln abgeschlossene Verkehrsrechtsschutz ist üblicherweise nicht steuerlich absetzbar. Gilt der Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug, welches einer beruflichen Nutzung unterliegt, dann ist unter bestimmten Vorraussetzungen eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben. Wir empfehlen hier das Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu suchen.

3. Wohnungsbereich
Der Wohnungsrechtsschutz ist nicht steuerlich absetzbar.

4. Vermieterrechtsschutz
Im Rahmen der steuerlichen Veranlagung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind die Kosten für eine Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzbar.

5. Unternehmensbereich für Selbständige oder Freiberufler
Die Kosten für eine Firmenrechtsschutzversicherung sind vollständig im Rahmen der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzbar. Üblicherweise ist der Privatrechtsschutz Bestandteil des Firmenrechtsschutzpaketes und somit ebenfalls steuerlich absetzbar.

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