Häufige Fragen zur .....versicherung

Vermieterrechtsschutz: Muss ich alle Wohnungen im selben Haus versichern?

Sind Sie Eigentümer von mehreren Wohnungen innerhalb eines Objektes, dann müssen alle Wohneinheiten in der Gesamtheit im Eigentümerrechtsschutz für vermietete Wohnungen versichert werden.

Dabei wird als ein Objekt jeweils eine postalische Anschrift gezählt. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren postalisch getrennten Aufgängen, gilt somit jeder Aufgang üblicherweise als ein "Objekt".

Das herauspicken von Wohnungen mit problematischen Mietern innerhalb eines Objektes ist also nicht möglich. Hintergrund hierfür ist, dass der Vermieterrechtsschutz Versicherungsschutz nicht nur für Streitigkeiten Vermieter - Mieter aus dem Mietvertragsverhältnis bietet. Versicherungsschutz gilt auch als Eigentümer der Wohneinheiten und damit auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen z.B. im Rahmen der WEG.

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