Endalter Lebensversicherung

Das Endalter einer Versicherung ist der Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer das Alter erreicht, in dem der Versicherungsvertrag vereinbarungsgemäß ausläuft. Dieser Zeitpunkt kann bei Peronenversicherungen, abhängig von der Art der Versicherung, zwei Folgen auslösen. Entweder wird zu diesem Zeitpunkt eine Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt oder der Versicherungsschutz ist mit Erreichen dieses Zeitpunktes beendet. Bei Personenversicherungen, zu denen unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung gehören, konzentriert sich der Versicherungsschutz auf die Absicherung bestimmter Personen.

- Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgerichtet, die Hinterbliebenen für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers in ausreichendem Umfang finanziell abzusichern. Eine allgemein gültige Regel für ein bestimmtes Endalter gibt es nicht. Das Ende der Laufzeit einer Risikolebensversicherung basiert auf den persönlichen Verhältnissen, den Lebensumständen und dem Alter des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bezüglich des Endalters gibt es deshalb zwischen den einzelnen Versicherern Unterschiede. Manche Versicherer bieten Verträge bis zu einem Endalter von 75 Jahren an, während andere in Einzelfällen den Versicherungsschutz bis zum 85. Lebensjahr ausweiten.

- Die kapitalbildende Lebensversicherung ist oftmals eine Kombination aus Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und einer Altersvorsorge. Das Endalter kann, abhängig vom Versicherer, bei bis zu 85 Jahren liegen. Während im Todesfall die Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, erhält im Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst den angesparten Betrag. Wer also eine Lebensversicherung abschließt, bei dem das Endalter bei 85 Jahren liegt, darf auch erst zu diesem Zeitpunkt mit der Auszahlung rechnen. Tatsächlich sind die meisten Versicherungsnehmer daran interessiert, die Versicherungsleistung zu Beginn des Rentenalters zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, auf das Kleingedruckte bei Vertragsschluss zu achten, um sich vor den sogenannten Methusalem-Policen zu schützen.

- Es ist sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) inhaltlich so zu gestalten, dass die mögliche Rente aus der BU-Versicherung nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht, die zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr beginnt. Mit zunehmendem Alter erhöhen sich die Beitragszahlungen, sodass das in der BU-Versicherung festgelegte Endalter auch in direktem Zusammenhang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit besteht.

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