Elementarschäden und Elementarschadenversicherung

Durch Einschluss der sog. Elementarschadenversicherung bietet die Hausratversicherung auch Schutz vor Schäden durch Naturgewalten.

Im Einzelnen ist dies der Versicherungsschutz des Hausrates bei folgenden Schadenfällen:

  • Überschwemmung,
  • Sturmflut,
  • Erdsenkung,
  • Erdbeben,
  • Schneedruck und Lawinen.

Den Meisten sind die großen Überschwemmungsschäden der letzten Jahre sicher noch vor Augen. Wenn Flüsse oder Gewässer infolge großer Niederschlagsmengen über die Üfer treten. Schaden richtet dabei nicht nur das Wasser selbst an, vorallem auch die großen Mengen von mitgeführten Schlamm machen Möbel und Hausrat schnell unbrauchbar und führen zu hohen Schadensummen.

Die Risikoeinstufung der einzelnen Versicherungsorte bei Überschwemmung findet seitens der Versicherungswirtschaft anhand des ZÜRS Systems statt.
Demnach sind Versicherungsorte der ZÜRS Zonen 1 und 2 in der Regel ohne Probleme versicherbar. Wer jedoch in der ZÜRS Zone 3 wohnt muss entweder mit hohen Beitragszuschlägen rechnen oder bekommt bei einigen Versicherern bereits keinen Versicherungsschutz gegen Überschwemmung.
Versicherungsorte mit höheren ZÜRS Zonen sind garnicht versicherbar.

Ansonsten gilt: Der Elementarschutz wird im Paket angeboten. Küstenbewohner können sich also nicht nur gegen Sturmfluten versichern, sondern müssen den Lawinenschutz mit einkaufen. Lediglich bei alten Haushaltversicherungen der ehemaligen DDR sind Elementarschäden im Grundpreis inbegriffen.