Auslandsdeckung und Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung beinhaltet auch eine Auslandsdeckung für Auslandsaufenthalte. An den Auslandsaufenthalt sind jedoch bestimmte Bedingungen geknüpft. So ist die Auslandsdeckung regelmäßig zeitlich begrenzt. Das bedeutet, dass der Auslandsaufenthalt die Grenze von zwölf Monaten am Stück nicht überschreiten darf. Außerdem muss während dieser Zeit der Erstwohnsitz in Deutschland bestehen bleiben. Handelt es sich um einen längeren Auslandsaufenthalt, muss der Versicherungsnehmer vorab den Versicherer informieren. Dann ist es gegebenenfalls möglich, besondere Vereinbarungen zu treffen. Sie gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für die Personen, die zum Beispiel im Rahmen eines Familientarifs - z.B. in der privaten Haftpflicht - mitversichert sind. Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung umfasst im Zusammenhang mit der Auslandsdeckung den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Das gilt für den Versicherungsnehmer ebenso wie für mitversicherte Personen und auch bezüglich der Deckungssumme.

Zwischen den einzelnen Anbietern kann es Unterschiede geben. Sowohl die maximale Grenze von zwölf Monaten als auch der Begriff "Ausland" können je nach Versicherer variieren. Manche Versicherer legen nicht nur abweichende Versicherungszeiträume fest, sondern unterscheiden in Bezug auf die Auslandsdeckung zwischen dem europäischen und dem außereuropäischen Ausland. Darüber hinaus gibt es Haftpflichtversicherer, die den Versicherungsschutz nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzen.

Stattdessen gibt es Tarife, die eine zeitlich unbegrenzte Deckung möglich machen. Handelt es sich um ein außerhalb Europas gelegenes Land, sind oftmals kürzere Zeiträume für die Auslandsdeckung vorgesehen. 

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