Aufschubzeit

Die Aufschubzeit ist die Ansparphase einer Rentenversicherung, in der die Beitragszahlungen geleistet werden. Sie beginnt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und endet mit dem Beginn der Rentenphase. Die Rentenphase beginnt wiederum mit der ersten Auszahlung der vereinbarten Rente. In der Aufschubzeit wird das für die Rente erforderliche Kapital angespart. Sie kann auf mehrere Jahrzehnte ausgerichtet sein, wobei ihre Dauer auch davon abhängig ist, wie alt der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist. Üblicherweise erfolgt der Übergang von der Aufschubzeit in die Rentenphase zum 60. oder 65. Lebensjahr. Die Entscheidung über den Beginn der Rentenphase obliegt im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei einer privaten Rentenversicherung allein dem Versicherungsnehmer.

Was während der Aufschubphase passiert

Während der Aufschubzeit versucht die Versicherungsgesellschaft, mit den Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer Erträge zu erzielen. Dies geschieht durch das Investment des Kapitals in verschiedene Finanzprodukte. Dabei sind die Versicherer in ihrer Gestaltung nicht frei, sondern unterliegen den strengen Vorgaben des § 54 Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Darin sind die Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen der Lebensversicherer gesetzlich normiert. Zu diesen Finanzprodukten gehören unter anderem Aktien, nachrangige Forderungen, Rohstofffonds, strukturierte Finanzinstrumente und Konsumentenkredite. Dass diese Vorgaben eingehalten werden, darüber wacht die BAFin. Das ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Rentenversicherung: Mit oder ohne Aufschubzeit?

Neben Rentenversicherungen mit einer Aufschubzeit gibt es auch private Rentenversicherungen ohne eine aufgeschobene Rentenzahlung. Anstelle von Beitragszahlungen über Jahre hinweg zahlt der Versicherungsnehmer einen Einmalbetrag an den Versicherer. Daraus erhält er fortgesetzt sofort beginnende und regelmäßige Rentenzahlungen. Während bei der aufgeschobenen Rentenversicherung meist die Möglichkeit besteht, rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn alternativ zur regelmäßigen Rentenzahlung auch eine einmalige Kapitalabfindung zu beantragen, besteht diese Möglichkeit bei der Rentenversicherung ohne Aufschubzeit nicht. Wer sich für eine sofort beginnende Rente durch die Zahlung eines Einmalbetrages entscheidet, sollte immer nur einen Teil seines Vermögens in die Sofortrente einfließen lassen, um größtmögliche Flexibilität sicherzustellen. Im Gegensatz dazu ist eine vorzeitige Kündigung einer aufgeschobenen privaten Rentenversicherung mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.