Altersvorsorge

Die Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, um im Alter den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Alterssicherung ist die Summe aus den erworbenen gesetzlichen und privaten Anwartschaften und dem gesparten Vermögen.

Das Drei-Säulen-Modell als optimale Altersvorsorge

Das System der Alterssicherung basiert in Deutschland auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell.

  • Die erste Säule umfasst die gesetzliche Altersvorsorge, zu der die Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Namentlich handelt es sich um die Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, um die Beamtenversorgung, die Berufsständische Versorgung (BSV), die Künstlersozialkasse (KSK) und um die Alterssicherung der Landwirte (AdL).
  • Die zweite Säule ist die ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung, zu der unter anderem die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) gehören.
  • Die dritte Säule hat an Bedeutung gewonnen und ist nicht nur für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler von elementarer Wichtigkeit. Gemeint ist die private Altersvorsorge, die der Verantwortung des Einzelnen obliegt. Dazu gehören die Lebensversicherung, Fondssparpläne, die Riester-Rente, die Rürup-Rente, der Immobilienbesitz sowie Sachwerte.

Steuerliche Vorteile nutzen

Parallel zum 3-Säulen-Modell gibt es auch das sogenannte 3-Schichten-Modell, das steuerliche Aspekte in den Vordergrund stellt.

  • Für die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständische Versorgung und die Rürup-Rente gilt die sogenannte Kohortenversteuerung.
  • Die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente werden nachgelagert versteuert.
  • Bei den sonstigen Kapitalanlagen wie die kapitalbildende Lebensversicherung und die private Rentenversicherung gilt die Ertragsanteilsversteuerung, während der Immobilienbesitz und Wertpapierdepots einer speziellen Besteuerung unterliegen.

Die eigenverantwortliche Alterssicherung

Es lohnt sich, einen Blick auf einige Altersvorsorgemaßnahmen zu werfen:

  • Für die Altersvorsorge geeignet ist die kapitalbildende Lebensversicherung. Sie ist eine Personenversicherung, in deren Mittelpunkt die Absicherung des Versicherungsnehmers steht. Auch private Rentenversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen.
  • Der Fondssparplan ist ein Sparvertrag, der regelmäßig bespart wird und für den Fondsanteile erworben werden. Er wird staatlich nicht gefördert, sodass der Investor in der Gestaltung vollkommen frei ist.
  • Riester-Rente und Rürup-Rente sind Teil der letzten großen Rentenreform. Für Versicherungsnehmer wichtig zu wissen ist, dass beide Vorsorgemaßnahmen staatlich gefördert werden und nicht beliehen, veräußert, vererbt oder verpfändet werden können. Die Rürup-Rente ist eine freiwillige Versicherung, die insbesondere für Selbstständige, Freiberufler sowie für gut verdienende Angestellte und Beamte konzipiert wurde.