Altersgrenzen in der Lebensversicherung

Es gibt bei Lebensversicherungen Altersgrenzen, die die Aufnahme in eine Versicherung nach unten und nach oben begrenzen. Gemeint sind das Mindestalter und das Höchstalter, bis zu denen eine Lebensversicherung abgeschlossen werden kann. Eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden, da die Altersgrenzen je nach Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen variieren können. Um eine Aussage bezüglich der Altersgrenzen treffen zu können, muss außerdem zwischen den einzelnen Versicherungsarten unterschieden werden.

Lebensversicherungen: Unterscheidung in Risikoversicherungen und kapitalbildende Versicherungen

Die Altersgrenzen sind auch davon abhängig, ob es sich um eine Risikoversicherung handelt, bei der es entweder keine oder nur eine vorübergehende Kapitalbildung gibt. Beispiele sind die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen finanziell absichert, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Absicherung des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Neben den Risikoversicherungen gibt es kapitalbildende Versicherungen. Dem Namen entsprechend wird ein Teil der eingezahlten Prämie für die Kapitalbildung verwendet. Beispiele sind gemischte Versicherungen, Rentenversicherungen und lebenslange Todesfallversicherungen.

Altersgrenzen bei Risikoversicherungen und kapitalbildenden Versicherungen

Die konkreten Altersgrenzen bei Risikolebensversicherungen sind abhängig vom jeweiligen Versicherer. Grundsätzlich kann eine Risikolebensversicherung bereits für Kleinkinder und auch von älteren Versicherungsnehmern abgeschlossen werden. Oftmals wird ein Höchstalter von 70 Jahren angesetzt, wobei manche Versicherer die Altersgrenze für den Abschluss einer Risikolebensversicherung auf 75 Jahre festlegen. Andere Altersgrenzen gelten für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Einen Versicherungsschutz für Kinder gibt es in diesem Bereich nicht, was auch keinen Sinn machen würde.

Möglich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab einem Mindestalter von 14 bis 16 Jahren, wobei es auch hier Unterschiede zwischen den Versicherern gibt. Das bedeutet, dass auch Schüler und Studenten bereits eine BU-Versicherung abschließen können. Die Aufnahme in eine BU-Versicherung ist Versicherungsnehmern meist ab dem 56. Lebensjahr verwehrt, wobei eine BU-Versicherung ohnehin nur eine Laufzeit bis zum 60. beziehungsweise 67. Lebensjahr hat. Diese Laufzeit ist wesentlich durch das berufliche Risiko der zu versichernden Person bestimmt. Je höher das berufliche Risiko, um so weniger Versicherer bieten lange Laufzeiten für die BU-Versicherung.

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen liegt das Mindestalter für den Abschluss der Versicherung in der Regel bei 15 Jahren, wobei einige Versicherer auch junge Menschen unterhalb dieser Altersgrenze versichern. Nach oben liegt die Altersgrenze meist beim 65. Lebensjahr, aber auch hier kann es zu Abweichungen kommen.