Abtretung einer Lebensversicherung

Ansprüche und Rechte, die sich aus einer Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung ergeben, können vom Versicherungsnehmer an dritte Personen abgetreten werden. Bei einer Abtretung wird der Versicherungsnehmer auch Zedent genannt, während die dritte Person, an die Ansprüche oder Rechte abgetreten werden, auch als Zessionar bezeichnet wird. Ziel ist, ein Darlehen beziehungsweise einen Kredit finanziell abzusichern, wobei die Versicherungspolice der Bank als Sicherheit dient für den Fall, dass der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen kann oder will. Die Abtretung ist aufgrund der für den Versicherungsnehmer eintretenden Rechtsfolgen vom Verkauf einer Renten- oder Lebensversicherung abzugrenzen.

Die Rechtsgrundlagen der Abtretung

Die für eine Abtretung geltenden Normen sind in den §§ 398ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) niedergeschrieben. Danach ist eine Abtretung eine Forderung, die von einem Gläubiger auf einen anderen durch einen Vertrag übertragen wird. Der neue Gläubiger tritt mit Vertragsschluss an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass er dem neuen Gläubiger als Nachweis für die Forderung den Versicherungsschein aushändigen muss. Die Versicherungsabtretung muss außerdem dem Versicherer gegenüber schriftlich angezeigt werden, der allerdings keinerlei Mitspracherecht hat und sie weder ablehnen noch verbieten kann.

Der Rückkaufswert der Lebensversicherung oder Rentenversicherung dient insoweit z.B. als finanzielle Absicherung eines Kredites. Die Abwicklung einer Versicherungsabtretung gestaltet sich einfach. Wichtig ist, einen Kreditgeber zu finden, der eine Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit oder für ein Darlehen akzeptiert. Der potenzielle Darlehensgeber wird im Regelfall nach dem Rückkaufswert der Versicherung fragen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer diesbezüglich eine Anfrage an den Versicherer richten muss, um den aktuellen Wert zu erfragen.

Der Vorteil der Abtretung gegenüber dem Verkauf besteht darin, dass der eigentliche Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer auch weiterhin bestehen bleibt. Anderes gilt für den vorzeitigen Verkauf einer Lebensversicherung, bei dem der Versicherungsnehmer eine finanzielle Einbuße hinnehmen muss. Bei der Versicherungsabtretung bleibt der Versicherungsvertrag ohne Einschränkungen zu den bisherigen Konditionen bestehen. Im Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung des Kredits endet die Abtretung.