Ablaufleistung in der Lebensversicherung

Die Ablaufleistung ist der Betrag, der bei Ablauf einer klassischen Rentenversicherung, bei Fondspolicen oder einer Kapitallebensversicherung ausgezahlt wird. Seit der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 sind die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, ihren Kunden Musterrechnungen auszuhändigen, in denen die zwei Komponenten einander gegenübergestellt werden, die die Höhe des Auszahlungsbetrages bedingen: Die garantierte und die nicht garantierte Ablaufleistung.

Die garantierte Ablaufleistung

Die garantierte Ablaufleistung ist die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme, auf die der Versicherungsnehmer einen Rechtsanspruch hat. Sie ist die Summe aus den eingezahlten Beiträgen und der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mindestverzinsung, die auch als Garantiezins bezeichnet und vom Gesetzgeber festgelegt wird. Im Jahr 2016 liegt der Garantiezins bei 0,9 Prozent, während er im Jahr 1994 noch 4 Prozent betrug und im Jahr 2015 auf 1,25 Prozent gesenkt wurde.

Die nicht garantierte Ablaufleistung

Die nicht garantierte beziehungsweise prognostizierte Ablaufleistung einer Lebensversicherung ist die Summe aus der garantierten Ablaufleistung und den wahrscheinlich erwirtschafteten Überschüssen. Die Höhe der Überschussanteile wird vom Investitionsgeschick des Versicherungsunternehmens bestimmt, also von der Fähigkeit des Managements, die Kundengelder durch entsprechende Geldanlagen und Investitionen zu optimieren. Bei Kapitalversicherungen wie der Rentenversicherung und der Lebensversicherung ist eine Aktienquote von 30 Prozent zulässig. Tatsächlich beläuft sich diese im Branchenmittel auf unter 10 Prozent. Die für das Investment der Kundengelder verantwortlichen Manager setzen anstelle von Aktien auf Pfandbriefe, Hypotheken und Anleihen. Die Überschussbeteiligung basiert auf einem verursacherorientierten Verfahren. Sie wird einmal jährlich auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ermittelt. Die Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt, ergeben sich aus der Differenz des aktuellen Marktwertes zum Buchwert der Kapitalanlagen, der aus der Bilanz des Versicherungsunternehmens hervorgeht, und fallen meist niedriger aus als der Zeitwert. Einige Versicherer zahlen neben der laufenden Überschussbeteiligung auch einen sogenannten Schlussgewinnanteil. Dabei handelt es sich um eine Art Belohnung von rund 10 Prozent der Versicherungssumme für die Kunden, die ihren Vertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ende der Laufzeit besparen.